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1.  Allen Lieferungen und Leistungen der Firma Rosskopf  liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von R. + D. Rosskopf; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Fa. Rosskopf kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch Fa. Rosskopf zustande.

2.  Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusive Mehrwertsteuer. Für Lieferungen ins Ausland entfällt die MwSt.

3.  Fa. Rosskopf wird nach Möglichkeit vereinbarte oder angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Werden diese um mehr als sechs Wochen überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist mit dem Hinweis zu setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Diese Nachfrist muss mindestens 2 Wochen betragen. Kommt sodann eine Einigung über ein neues Lieferdatum nicht zustande, so kann der Kunde nach Ablauf der Nachfrist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Fa. Rosskopf haftet im Zusammenhang mit Bestellungen oder Lieferungen in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden in Verbindung mit der Lieferung, nicht fristgemässer oder nicht erfolgter Lieferung von Produkten entstehen sowie Schäden, die sich aus der Nutzung von gelieferten Produkten ergeben.

4.  Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Fa. Rosskopf die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an Fa. Rosskopf trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Fa. Rosskopf in Therwil.

5.  Lieferungen erfolgen bei Neukunden gegen Vorauszahlung oder Barzahlung. Rechnungen von Fa. Rosskopf sind innert 10 Tagen fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum sind die Kunden zur Zahlung der Verzugszinsen in Höhe von 5% verpflichtet. Bei Vorauszahlungen ist die Rechnung sofort nach Erhalt fällig. Die Bestellung wird erst bearbeitet, wenn die Zahlung bei Fa. Rosskopf eingetroffen ist.

6.  Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln und Falschlieferungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Die Gewährleistung für Mängel ist auf Nachbesserung beschränkt und bezieht sich nur auf die Arbeit auf die von Dritten gelieferten Artikeln, für welche keine Garantieanspruch besteht. Wenn der Mangel nicht behoben werden kann oder für den Kunden weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, wird fallweise in Absprache mit dem Kunden ein für beide tragbare Lösung gesucht. Weitergehende Ansprüche des Kunden, welche mit einer mangelhaften oder falschen Lieferung oder Verletzung vertraglicher Pflichten zusammenhängen, sind ausgeschlossen. Bei unsachgemässer Verwendung der gelieferten Artikel ist jeglicher Regressanspruch ausgeschlossen.

7.  Für Mustersendungen welche bei Fremdfirmen geordert werden, fallen die Unkosten wie Porto und Verpackung dem Kunden zur Last. Bei Auftragserteilung werden diese Kosten von der Rechnung abgezogen.

8.  Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden im Eigentum von Fa. Rosskopf.

9.  Fa. Rosskopf ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Alle Daten werden absolut vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht. Die Daten werden ausschliesslich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, zur Bearbeitung der von dem Kunden gewünschten Informationen, sowie zu Statistikzwecken verwendet.

10.  Als Erfüllungsort für unsere Warenlieferungen wie auch für ihre Kaufpreiszahlungen gilt unser Geschäftssitz. Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.  

Therwil, den 25. Februar 2011